Immobilienrecht in Italien – für Gewerbe und Privatpersonen

Das Immobilienrecht in Italien besteht aus zwei Bereichen, vergleichbar beispielsweise mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Das private Immobilienrecht ist v. a. im Zusammenhang mit dem (Ver-)Kauf bzw. der An-/Vermietung von Immobilien – Gewerbeimmobilien wie Ferienimmobilien – maßgeblich, aber auch im Zusammenhang mit (Bau-)Mängeln etc. Das verwaltungsrechtliche Immobilienrecht regelt hingegen Rechtsverhältnisse zwischen der öffentlichen Verwaltung und Immobilieneigentümern, z. B. im Zusammenhang mit der Planung, Genehmigung oder zulässigen Nutzung von Immobilien.

Beide Bereiche gehen auch in Italien nahezu in allen Immobilienprojekten Hand in Hand: Häufig ist die Beantwortung verwaltungsrechtlicher Fragen z. B. aus dem Bauplanungs- oder Raumordnungsrecht Entscheidungsgrundlage dafür, ob und wie ein Immobilienprojekt – ob groß oder klein – überhaupt in Angriff genommen werden kann oder nicht.

Aus diesem Grund beschränken wir uns nicht auf die Beratung und Vertretung von deutschsprachigen Mandanten im privaten Immobilienrecht in Italien. Vielmehr bieten wir unseren Mandanten vor allem auch spezielle Expertise im Verwaltungsrecht rund um das Thema Immobilie: von der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben bis hin zur privaten oder gewerblichen Nutzung.

Gewerbe-Immobilien

Das italienische Immobilienrecht betrifft Unternehmen bzw. Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in unterschiedlichen Konstellationen: Zum einen, wenn Investoren unter aktuell in 2020 vorteilhaften Bedingungen Immobilien in Italien erwerben und eventuell umstrukturieren bzw. umnutzen wollen. Zum anderen, wenn Unternehmen, die nach Italien expandieren, z. B. Tochtergesellschaften gründen bzw. Betriebsstätten oder Vertriebsstandorte eröffnen wollen.

Meist stellen sich hier zunächst Fragen zu Kauf, Anmietung bzw. Pacht von Gewerbeimmobilien (Tourismusimmobilien/ Hotels jeder Größe, Büros, Gewerbeflächen, landwirtschaftliche Flächen und Betriebe etc.). Häufig spielen dabei bereits im Vorfeld Fragen der Nutzbarkeit der Immobilie für bestimmte Vorhaben z. B. im Hinblick auf Bebauung oder konkrete Nutzung eine wichtige Rolle – und nicht zuletzt natürlich steuerliche Aspekte.

In diesem Kontext unterstützen wir deutschsprachige Unternehmen oder Investoren umfassend im Immobilienrecht: Wir klären zivilrechtliche Fragen (Eigentumsverhältnisse, Grundbuch/ Kataster etc.), prüfen und gestalten Verträge, bereiten Notartermine vor. Bei Bedarf können unsere Mandanten hier auch auf unsere steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Expertise zurückgreifen.

Ebenso klären wir für Sie die verwaltungsrechtliche Zulässigkeit bestimmter Vorhaben und Nutzungen, unterstützen in Verfahren um Baugenehmigungen etc. und kümmern uns um die Kommunikation mit Behörden und anderen offiziellen Stellen. Nicht zuletzt setzen wir Ansprüche und Rechte aus dem Zivil- und Verwaltungsrecht bei Gericht durch, sofern eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein sollte.

Private Immobilien / Ferienimmobilien

Eine Ferienwohnung bzw. ein Ferienhaus in Italien ist der Traum vieler.

Wer eine Ferienimmobilie in Italien kaufen oder dauerhaft mieten, selbst nutzen oder vermieten will, sieht sich dann jedoch relativ schnell mit zahlreichen Rechtsfragen konfrontiert: im Zusammenhang mit dem Kauf(vor)vertrag bzw. Mietvertrag, in Bezug auf spätere Nutzungsmöglichkeiten und nicht zuletzt, wenn es um das Thema Steuern geht. Dabei ist das Immobilienrecht in Italien – ob im Privatrecht oder z. B. im Baurecht – den entsprechenden Rechtsordnungen z. B. in Deutschland, Österreich oder der Schweiz zwar grundsätzlich nicht unähnlich. Es gibt jedoch einige markante Unterschiede, die es zu beachten gilt, um keine „bösen Überraschungen“ zu erleben, die man mit anwaltlicher Unterstützung gut vermeiden kann.

Wir unterstützen Sie gerne in allen Fragen rund um Ihre (künftige) Immobilie in Italien: im Zusammenhang mit einem (verbindlichen!) Kaufvorvertrag, dem Kaufvertrag selbst und einem Notartermin beispielsweise. Zudem beraten und vertreten wir Sie auch, wenn es um die Planung und Realisierung von Sanierungen und Umbaumaßnahmen geht, die Zusammenarbeit mit Architekten und Handwerkern und wenn Sie Unterstützung in der Kommunikation mit Behörden benötigen (Katasteramt, Finanzbehörden etc.).

Nicht zuletzt sind wir außerdem Ihr Ansprechpartner, wenn Sie nach einem Erbfall als Erbe oder Erbengemeinschaft (Mit-)Eigentümer einer Immobilie in Italien sind: Wir klären verlässlich Ihre erb- und steuerrechtlichen Fragen und unterstützen Sie bei Bedarf u. a. bei der Vermietung oder beim Verkauf einer geerbten Immobilie.

Was uns auszeichnet

Wir sind Experten im Immobilienrecht in Italien – mit umfangreichem Fachwissen in allen Bereichen des Immobilienrechts und mit langer Erfahrung in der juristischen Planung, Gestaltung, Beratung und Begleitung von gewerblichen oder privaten Immobilienprojekten. Anders als die meisten deutschsprachigen Anwaltskanzleien in Italien verfügen wir dabei neben Expertise im privaten Immobilienrecht über herausragende Expertise im öffentlichen Baurecht – auch mit Schnittstellen zum Umweltrecht, Immissionsschutzrecht und natürlich zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

So können wir Sie mit unseren Teams in Bozen und Padua in ganz Italien kompetent, professionell und effizient in Immobilienprojekten jeder Größe vollumfassend und auf höchstem Niveau anwaltlich betreuen – auf Deutsch, Italienisch und Englisch.

Sie benötigen anwaltlichen Rat bzw. anwaltliche Unterstützung im Zusammenhang mit einer Immobilie – Ferienimmobilie, Gewerbeimmobilie für Ihr Unternehmen oder Investment? Sprechen Sie mich gerne an!

Ihr

Unterschrift - Rechtsanwalt Perathoner

Team

Porträtfoto Christoph Perathoner

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Francesco Volpe

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Wir für Sie

Wer in Italien in Immobilien investiert, wagt sich im wahrsten Sinne des Wortes „auf fremdes Terrain“: ein anderes Land, eine andere Rechtsordnung, zumeist eine andere Sprache, ein anderer Kulturraum.

Umso mehr setzt anwaltliche Beratung in dieser Situation absolutes Vertrauen in die Kanzlei voraus, der man sein Mandat anvertraut. Dessen sind wir uns bewusst.

Deshalb können Sie einerseits darauf vertrauen, dass wir Ihr Mandat mit ausgezeichneter Fachexpertise bearbeiten – als deutsch- und italienischsprachige Kanzlei in Bozen (Südtirol) und Padua (Veneto) ohne sprachliche Reibungsverluste. Und auch Mentalitätsunterschiede können wir als Anwälte, die sowohl in der deutschen als auch in der italienischen Kultur gleichermaßen beheimatet sind, bei Bedarf berücksichtigen und wo nötig ausbalancieren.

Nicht zuletzt ermöglichen uns Kanzleistandorte und Kooperationspartner in Italien, Österreich und Deutschland Mandate im gesamten deutschsprachigen Raum und in Italien mit der notwendigen Flexibilität und zugleich Effizienz verlässlich zu betreuen.

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