Rustico Ferienhaus mit Ferienwohnungen Italien

Immobilie in Italien: verkaufen, schenken, erben

Eigentümer wie auch Erben und Erbengemeinschaften von Ferienimmobilien wie z.B. einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung in Italien sehen sich mit speziellen Herausforderungen konfrontiert, die sich von Fall zu Fall sehr unterscheiden können.

Auch in dieser Situation sind wir Ihr Ansprechpartner vor Ort in Italien und in Deutschland. Wir klären verlässlich Ihre Fragen zum Eigentumsrecht, Erbrecht und Steuerrecht in Italien und unterstützen Sie bei Bedarf u. a. beim Verkauf, der Übertragung oder aber auch bei der Vermietung einer geerbten Immobilie.

Verkaufen

In bestimmten Situationen wollen oder müssen sich Eigentümer von einer Immobilie in Italien trennen. Diesen Vorgang gilt es bestmöglich – auch rechtlich – vorzubereiten und durchzuführen.

So gilt es beispielsweise, festzustellen, ob die Immobilie den Eintragungen im Grundbuch / Kataster entspricht, um Nachfragen und Probleme von potenziellen Käufern – und damit Unwägbarkeiten! – im Zusammenhang mit der Kaufabwicklung zu vermeiden. Zudem sollte die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler rechtlich auf sicheren Füßen stehen, damit der Verkauf der Immobilie möglichst reibungslos und auch finanziell möglichst erfolgreich ablaufen kann.

Planen Sie, Ihre Immobilie in Italien zu verkaufen, unterstützen wir Sie gerne im gesamten Verkaufsprozess – von der Prüfung der Eintragungen im Liegenschaftsregister, im Grundbuch und im Kataster bis hin zur Vorbereitung des Notartermins.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne unter +49 89 89067827 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.

Übertragung & testamentarische Verfügungen

Viele Eigentümer wollen ihre Ferienimmobilie bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen – auch um ggf. über eine Schenkung Steuervorteile für spätere Erben zu schaffen.

Je nachdem, ob sich Eigentümer einer Immobilie überwiegend in Italien oder in ihrem Heimatland aufhalten, kann es bereits hierfür notwendig und sinnvoll sein, mittels Testament eine Rechtswahl für Erbvorgänge zu treffen (italienisches Erbrecht / Erbrecht des Heimatlandes).

Grundsätzlich gibt es in Italien (neben den Sondertestamenten) drei Formen des Testaments: das öffentliche Testament, das geheime Testament (notarielle Form) und das handschriftliche Testament, das mit der Hand geschrieben, mit Datum versehen und unterschrieben sein muss.

So kann man sicherstellen, dass auch entsprechende Regelungen bzgl. Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer zur Anwendung kommen und insgesamt das gewünschte Erbrecht greift. Das ist vor allem für Personen von Bedeutung, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt, unabhängig von der Meldeadresse, in Italien haben, auf die in dieser Situation italienisches Erbrecht Anwendung finden würde. Wichtig ist dabei jedoch zu wissen: Die Rechtswahl zugunsten des Rechtes des Heimatlandes schließt die Steuerpflicht in Italien nicht notgedrungen aus.

Die Kanzlei Perathoner & Partner ist auch Ihr Ansprechpartner für italienisches Erbrecht bzw. Erbrecht mit grenzüberschreitendem Bezug. Erfahren Sie hier mehr.

 

Haben Sie eine erbrechtliche Frage zu einer Immobilie in Italien? Rufen Sie uns gerne an unter +49 89 89067827 oder schreiben Sie uns eine Nachricht mithilfe des Kontaktformulars.

Erben & Erbengemeinschaften

Wer – ggf. zusammen mit Geschwistern – ein Ferienhaus / eine Ferienwohnung in Italien geerbt hat, steht zunächst vor einer grundlegenden Frage: Soll man die Immobilie behalten oder veräußern?

Diese Frage kann unter Umständen schnell beantwortet sein. Die Antwort auf diese Frage kann jedoch auch von Antworten auf andere Fragen aus dem italienischen Erbrecht, italienischen Immobilienrecht und Steuerrecht im Zusammenhang mit einer geerbten Immobilie abhängen: Wer ist nach dem Erbfall Eigentümer? Wer ist rechtlich und steuerlich verantwortlich? Und in welchem Land fällt in welcher Höhe Erbschaftssteuer an?

Haben Sie ein Ferienhaus in Italien oder eine Ferienwohnung geerbt, beantworten wir Ihnen gerne diese und alle anderen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem geerbten Ferienhaus / Ihrer geerbten Ferienwohnung. Wir beraten Sie umfassend in eigentumsrechtlichen, erbrechtlichen und steuerlichen Fragen und unterstützen Sie vor Ort (z. B. Katasteramt, Finanzbehörden etc.) bei der Umsetzung Ihrer individuellen Lösung.

Rufen Sie uns gerne an unter +49 89 89067827 oder schreiben Sie eine Nachricht an uns über unser Kontaktformular!

Steuern

Ob Verkauf eines Ferienhauses / einer Ferienwohnung in Italien, Schenkung einer Immobilie zu Lebzeiten oder Erben einer Immobilie: Steuerliche Aspekte sind bei grenzüberschreitenden Immobilien-Sachverhalten immer relevant und nicht selten maßgeblich für das Ob und Wie eines bestimmten Plans für die Immobilie in der Zukunft. Welche (steuerlichen) Auswirkungen welche Entscheidung im Zusammenhang mit einer Immobilie hat, gilt es frühzeitig zu klären. Es gilt rechtzeitig zu klären, unter welchen Voraussetzungen welches Vorgehen steuerlich am vorteilhaftesten ist bzw. welche steuerlichen Risiken und Belastungen mit einer Entscheidung verbunden sein können.

Exakt dafür sind wir Ihr Ansprechpartner: In unserer Kanzlei bringen wir seit vielen Jahren immobilienrechtliche, erbrechtliche und steuerrechtliche Expertise auf höchstem Niveau in die Beratung von Immobilieneigentümern bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ein.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 89 89067827 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular!