Rustico Ferienhaus mit Ferienwohnungen Italien

Ferienimmobilie: kaufen, sanieren, vermieten

Ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung – in der Toskana, in Sizilien, auf Sardinien, am Gardasee, in Südtirol oder einer anderen der unzählig vielen, schönen Gegenden Italiens: Das ist ein Traum, den sich immer mehr Menschen erfüllen. Ist die richtige Immobilie gefunden, stellen sich meist zahlreiche Fragen – rechtliche Fragen, aber auch steuerliche Fragen. Hinzu kommt nicht selten Skepsis, wie man vor Ort den Kauf, die Nutzung und die Verwaltung in Italien meistern kann.

Wir unterstützen Sie gerne in allen Rechtsfragen rund um Ihre Immobilie in Italien – vor oder nach der Anschaffung, auf Deutsch und Italienisch.

Kaufen

Der Traum von der eigenen Immobilie beginnt mit ihrem Kauf. Natürlich hat dabei der Kaufvertrag die größte Bedeutung. Er ist hinsichtlich Anforderungen, z. B. im Hinblick auf die notarielle Form, den Immobilien-Kaufverträgen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sehr ähnlich.

Allerdings ist in Italien zusätzlich ein sog. Kaufvorvertrag / Vorvertrag üblich – inkl. Anzahlung von bis zu 10 % des Kaufpreises! –, der ohne Notar geschlossen werden kann und sogar mündlich wirksam ist. Diese Besonderheit gilt es unbedingt von Beginn der Immobiliensuche an zu bedenken und keine voreiligen Unterschriften zu leisten oder Zusagen zu machen. Ein Rücktritt vom Vorvertrag bzw. die Erstattung der Anzahlung ist oftmals nahezu unmöglich bzw. nur sehr schwer zu erreichen.

Haben Sie sich für eine Immobilie entschieden, begleiten wir Sie durch den gesamten Kaufprozess: mit der Prüfung von Maklervertrag, Vorvertrag, der Klärung der baurechtlichen Situation und natürlich mit der Prüfung des Kaufvertrages, Einsichtnahme in Liegenschaftsregister und Grundbuch bzw. Kataster sowie im Zusammenhang mit dem Notartermin.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen zum Immobilienkauf – Sie erreichen uns z.B. in München unter +49 89 89067827 oder über unser Kontaktformular.

Planen und Bauen

Nicht selten geht es nach dem Erwerb einer Immobilie daran, das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung den eigenen Vorstellungen bzw. Anforderungen anzupassen. Hier spielt bereits bei kleineren Umbauten (Entfernen von Innenwänden, Vergrößern von Fenstern etc.) oftmals das italienische Baurecht eine Rolle – das private Baurecht, aber vor allem auch das Verwaltungsrecht (Baugenehmigung, Umbaugenehmigung, Umnutzung bei Vermietung etc.). Zugleich spielt in dieser Phase auch das Vertragsrecht und ggf. Haftungsrecht eine nicht unerhebliche Rolle – in der Zusammenarbeit mit Architekten, Geometern oder auch Handwerkern.

Unsere Kanzlei ist einerseits auf das italienische Privatrecht, aber zugleich auf das italienische Verwaltungsrecht spezialisiert. Gerade im öffentlichen Recht verfügen wir – anderes als die meisten Kanzleien für Immobilienrecht in Italien und Deutschland – über hervorragende Expertise auch im Verwaltungsrecht. Wir prüfen aus diesem Grund Verträge für Sie, klären Ihre Rechte und Ansprüche und sorgen für Einhaltung von Verträgen. Wir klären die baurechtliche Situation und unterstützen Sie natürlich auf Deutsch und Italienisch in der Kommunikation mit Behörden wie z. B. Katasteramt und Finanzbehörden etc.

Wir unterstützen Sie gerne in der Planungs- und Bauphase – Sie erreichen uns z.B. in München unter +49 89 89067827 oder über unser Kontaktformular.

Vermietung

Wer eine Immobilie in Italien vermieten will, sollte von Beginn an bedenken, dass dabei teils andere rechtliche Rahmenbedingungen gelten als bei einer rein eigenen Nutzung.

Das kann bereits Auswirkungen haben, wenn die Immobilie z. B. umgebaut oder grundlegend saniert wird (abweichende Sicherheitsanforderung etc.). Aber auch die Vermietung an sich ist rechtlich reglementiert. Nicht zuletzt sind im Zusammenhang mit der Vermietung steuerliche Aspekte zu bedenken: So fällt auf Einkünfte aus der Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses Einkommensteuer in Italien an. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zudem Mehrwertsteuer abzuführen sein, wenn die Vermietung als „gewerblich“ eingestuft wird.

Zu all diesen Themen – im Zusammenhang mit der kurzfristigen oder auch langfristigen Vermietung von privaten Immobilien sind wir gerne Ihr verlässlicher Ansprechpartner.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail – unter +49 89 89067827 oder über unser Kontaktformular.

Steuern

Der Kauf einer Ferienimmobilie in Italien, aber auch die Vermietung eines Ferienhauses / einer Ferienwohnung in Italien bleibt nicht ohne steuerliche Auswirkungen.

So fällt beim Kauf Grunderwerbsteuer an, die abhängig vom Katasterwert der Immobilie und je nach Art und Nutzung der Immobilie unterschiedlich ausfällt. Im Anschluss fallen laufende Grundsteuern an. Wird eine Ferienimmobilie vermietet, ist auf Mieteinnahmen in Italien Einkommensteuer zu entrichten – unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. sog. Beherbergungsleistungen) wird die Vermietung gewerblich. Das hat zur Folge, dass zusätzlich Umsatzsteuer in Italien abzuführen ist.

Zur Klärung steuerrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Ferienhauses / einer Ferienwohnung in Italien und seiner anschließenden Nutzung sind wir gerne Ihr Ansprechpartner vor Ort. Benötigen Sie laufende steuerliche Betreuung in Italien, vermitteln wir gerne Kontakt zu Steuerberatern, mit denen wir seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail – unter +49 89 89067827 oder mithilfe unseres Kontaktformulars.